
Verursachergerechte, materialspezifische Beteiligungsentgelte im Verpackungsrecht!
Bonn, 11.05.2026 – Der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) spricht sich im Zuge der anstehenden Reform der Verpackungsgesetzgebung nachdrücklich für eine Überarbeitung des § 21 Verpackungsgesetz (VerpackDG) aus. Zentrale Forderung ist die konsequente Berücksichtigung materialspezifischer Beteiligungsentgelte, die die tatsächlichen Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung der jeweiligen Verpackungsmaterialien widerspiegeln.
Nur wenn die unterschiedlichen Recyclingkosten und -erlöse der Materialien sachgerecht abgebildet werden, kann das Verursacherprinzip wirksam zur Anwendung kommen. Materialspezifische Entgelte schaffen einen fairen Wettbewerb zwischen den Verpackungsmaterialien, setzen zielgerichtete Anreize für recyclingfreundliche Verpackungslösungen und steigern zugleich die Kosteneffizienz des gesamten dualen Systems. Pauschale oder nur unzureichend differenzierte Beteiligungsentgelte hingegen führen zu Wettbewerbsverzerrungen und zu falschen Lenkungswirkungen zulasten gut recycelbarer Materialien.
Der BOGK unterstützt daher ausdrücklich die Forderung, § 21 VerpackDG so weiterzuentwickeln, dass die ökologischen und ökonomischen Realitäten der verschiedenen Verpackungsmaterialien systematisch berücksichtigt werden. Ein offener Brief an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2026 (Anlage 1) macht deutlich, dass insbesondere gut recycelbare Metallverpackungen seit Jahren durch nicht verursachergerechte Entgelte benachteiligt werden.
Anlage 2: Das Positionspapier des VMF. Der BOGK trägt die dort formulierten Positionen inhaltlich mit, auch wenn er das Papier nicht formal unterzeichnet hat.