06.07.2007
Verpackungsentsorgung zur Novelle der Verpackungsverordnung
Die BOGK-Arbeitsgruppe Verpackungsentsorgung hat sich am 30.05.2006 mit den künftigen Rahmenbedingungen für die Verpackungsentsorgung befasst. Aus aktuellem Anlass hat sie die folgenden vier Forderungen an eine Reform der Verpackungsverordnung formuliert.
- Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher abgegeben werden, sind grundsätzlich über duale Systeme zurückzunehmen und zu entsorgen.
- Die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen, die nach § 6 der VerpackV für Hersteller und Vertreiber gilt, soll auf grundsätzlich auf den Inhaber der Marke übergehen. Die Lizenzierung wird bei Markenartikeln vom Hersteller, bei Handelsmarken vom Handel übernommen.
- Die Verantwortung für die tatsächliche Einhaltung der Verwertungsquoten bei Selbstentsorgersystemen soll analog wie bei dualen Systemen für den Vertreiber entfallen, wenn dieser sich einer anerkannten Selbstentsorgergemeinschaft anschließt.
- Der Grüne Punkt soll als generelles Zeichen der Teilnahme an einem Entsorgungssystem nutzbar und damit nicht ausschließlich für das DSD reserviert sein.