BOGK-Pressemitteilung

06.07.2010

Bundestagsanhörung bestätigt Marktmacht im Handel

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Anhörung im Ausschuss

Marktmacht und Handelsbrauch immer extremer

In der gestrigen Anhörung zum Thema „Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels und die Auswirkungen auf die Verbraucher“ hat die Ernährungsindustrie überzeugend verdeutlichen können, dass das Wettbewerbsrecht dringend an die heutige Marktsituation angepasst werden muss.

Es ist an der Tagesordnung, dass die mittelständischen Unternehmen der Branche in ihrer Abhängigkeit vom hochkonzentrierten Einzelhandel zu weitreichenden Zugeständnissen bei Preisen und Konditionen gezwungen werden. Den rund 200 Herstellern der obst-, gemüse- und kartofelverarbeitenden Industrie mit durchschnittlich 100 Mitarbeitern stehen in Deutschland nur noch 5 große Handelsunternehmen gegenüber. Der Verlust eines Fünftels des Umsatzes ist jedoch auch für große Verarbeitungsbetriebe nicht zu verkraften. So bleibt oft nur die Entscheidung „liefern – mit Verlust“. Jedoch werden selbst abgeschlossene Verträge häufig noch im Nachhinein einseitig durch den Absatzmittler zu dessen Gunsten umgedeutet oder umgeschrieben.


Marktmacht und Handelsbrauch immer extremer

In der gestrigen Anhörung zum Thema „Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels und die Auswirkungen auf die Verbraucher“ hat die Ernährungsindustrie überzeugend verdeutlichen können, dass das Wettbewerbsrecht dringend an die heutige Marktsituation angepasst werden muss.

Es ist an der Tagesordnung, dass die mittelständischen Unternehmen der Branche in ihrer Abhängigkeit vom hochkonzentrierten Einzelhandel zu weitreichenden Zugeständnissen bei Preisen und Konditionen gezwungen werden. Den rund 200 Herstellern der obst-, gemüse- und kartofelverarbeitenden Industrie mit durchschnittlich 100 Mitarbeitern stehen in Deutschland nur noch 5 große Handelsunternehmen gegenüber. Der Verlust eines Fünftels des Umsatzes ist jedoch auch für große Verarbeitungsbetriebe nicht zu verkraften. So bleibt oft nur die Entscheidung „liefern – mit Verlust“. Jedoch werden selbst abgeschlossene Verträge häufig noch im Nachhinein einseitig durch den Absatzmittler zu dessen Gunsten umgedeutet oder umgeschrieben.

BOGK als Beobachter

Der BOGK fordert daher seit langem Maßnahmen des Gesetzgebers gegen die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht. Er hat unter anderem die Einführung eines stellvertretenden Beschwerdeführers („Ombudsmann“) vorgeschlagen, der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zur Anzeige bringen könnte, ohne dass das betroffene Unternehmen Gefahr läuft, den angezeigten Kunden für immer zu verlieren. Ferner tritt der BOGK für die Erweiterung des Verbändeklagerechts ein.

Diese Forderungen hat auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Herrn Jürgen Abraham, gestern sehr deutlich vorgebracht. Der Verbraucherausschuss des Bundestages zeigte großes Interesse an diesem Thema.

Goldmann

Michael Goldmann, FDP, Vorsitzender des Ausschusses, in der gestrigen Sitzung

BOGK-Geschäftsführer Christoph Freitag, der – mit Unternehmern aus dem Mitgliederkreis des Verbands – als Beobachter an der Anhörung teilnahm, äußerte die Hoffnung, dass der Gesetzgeber nun das Wettbewerbsrecht „anpacken“ werde. Es gehe darum, mehr Fairness in den Beziehungen zwischen Industrie und Handel herzustellen. Schließlich könne – wie in vielen europäischen Ländern mit ähnlichen Marktstrukturen – auch eine konstruktive Wertschöpfungspartnerschaft von Indsutrie und Handel bestehen.

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