Bundestagsanhörung bestätigt Marktmacht im Handel

Anhörung im Ausschuss
Marktmacht und Handelsbrauch immer extremer
In der gestrigen Anhörung zum Thema Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels und die Auswirkungen auf die Verbraucher hat die Ernährungsindustrie überzeugend verdeutlichen können, dass das Wettbewerbsrecht dringend an die heutige Marktsituation angepasst werden muss.
Es ist an der Tagesordnung, dass die mittelständischen Unternehmen der Branche in ihrer Abhängigkeit vom hochkonzentrierten Einzelhandel zu weitreichenden Zugeständnissen bei Preisen und Konditionen gezwungen werden. Den rund 200 Herstellern der obst-, gemüse- und kartofelverarbeitenden Industrie mit durchschnittlich 100 Mitarbeitern stehen in Deutschland nur noch 5 große Handelsunternehmen gegenüber. Der Verlust eines Fünftels des Umsatzes ist jedoch auch für große Verarbeitungsbetriebe nicht zu verkraften. So bleibt oft nur die Entscheidung liefern – mit Verlust. Jedoch werden selbst abgeschlossene Verträge häufig noch im Nachhinein einseitig durch den Absatzmittler zu dessen Gunsten umgedeutet oder umgeschrieben.
Marktmacht und Handelsbrauch immer extremer
In der gestrigen Anhörung zum Thema Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels und die Auswirkungen auf die Verbraucher hat die Ernährungsindustrie überzeugend verdeutlichen können, dass das Wettbewerbsrecht dringend an die heutige Marktsituation angepasst werden muss.
Es ist an der Tagesordnung, dass die mittelständischen Unternehmen der Branche in ihrer Abhängigkeit vom hochkonzentrierten Einzelhandel zu weitreichenden Zugeständnissen bei Preisen und Konditionen gezwungen werden. Den rund 200 Herstellern der obst-, gemüse- und kartofelverarbeitenden Industrie mit durchschnittlich 100 Mitarbeitern stehen in Deutschland nur noch 5 große Handelsunternehmen gegenüber. Der Verlust eines Fünftels des Umsatzes ist jedoch auch für große Verarbeitungsbetriebe nicht zu verkraften. So bleibt oft nur die Entscheidung liefern – mit Verlust. Jedoch werden selbst abgeschlossene Verträge häufig noch im Nachhinein einseitig durch den Absatzmittler zu dessen Gunsten umgedeutet oder umgeschrieben.
BOGK als Beobachter
Der BOGK fordert daher seit langem Maßnahmen des Gesetzgebers gegen die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht. Er hat unter anderem die Einführung eines stellvertretenden Beschwerdeführers (Ombudsmann) vorgeschlagen, der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zur Anzeige bringen könnte, ohne dass das betroffene Unternehmen Gefahr läuft, den angezeigten Kunden für immer zu verlieren. Ferner tritt der BOGK für die Erweiterung des Verbändeklagerechts ein.
Diese Forderungen hat auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Herrn Jürgen Abraham, gestern sehr deutlich vorgebracht. Der Verbraucherausschuss des Bundestages zeigte großes Interesse an diesem Thema.

Michael Goldmann, FDP, Vorsitzender des Ausschusses, in der gestrigen Sitzung